FSK-Altersfreigaben 

Auch wenn es uns manchmal schwer fällt und es oft traurige Gesichter zur Folge hat: Wir müssen uns bedingungslos an die Altersfreigaben der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) halten. In dieser in Wiesbaden ansässigen Organisation überprüfen Vertreter aus Sport-, Kirchen-, Lehrer-, Film- und anderen Verbänden die ‚Tauglichkeit' eines Film für bestimmte Altersgruppen.

Die FSK vergibt bundesweit folgende Altersfreigaben: 

ohne Altersbeschränkung 
frei ab 6 Jahre 
frei ab 12 Jahre (auch freigegeben für Kinder ab 6 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten*) 
frei ab 16 Jahre 
frei ab 18 Jahre 

*Es handelt sich hierbei um ein so genanntes "Elternprivileg", das seit dem 01. April 2003 im Rahmen des überarbeiteten Jugendschutzgesetztes in Kraft getreten ist. Kinder ab 6 Jahren dürfen demnach mit einer "Personensorgeberechtigten" Begleitung auch Filme sehen, die erst ab 12 Jahren freigegeben sind.


Wir als Kinobetreib sind verpflichtet, uns an diese Richtlinien zu halten. Und das ohne jede Ausnahme! Im Falle einer Nichtbeachtung drohen uns hohe Geldstrafen oder - im schlimmsten anzunehmenden Fall - die Schließung des Kinos.

Informationen zum neuen Jugendschutzgesetz (JuSchG), gültig ab 01.04.2003